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MedienmitteilungVeröffentlicht am 20. Juni 2025

Organtransplantationen: Bundesrat will Patientensicherheit erhöhen

Bern, 20.06.2025 — Der Bundesrat hat das Verordnungsrecht zum Transplantationsgesetz umfassend revidiert. Er führt damit unter anderem ein Vigilanzsystem ein, um die Sicherheit für Patientinnen und Patienten bei Transplantationen zu erhöhen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen am 20. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt.

Bereits heute sind Qualität und Sicherheit von Transplantationen in der Schweiz auf hohem Niveau. Es gelten strenge Anforderungen und alle Schritte von der Spende bis zur Transplantation von Organen, Geweben oder Zellen müssen dokumentiert werden. Mit der Revision des Transplantationsgesetzes und der Einführung eines Vigilanzsystems, die das Parlament am 29. September 2023 beschlossen hat, wird die Patientensicherheit nochmals erhöht. Gleichzeitig werden die Überkreuz-Lebendspende und die Zuständigkeiten für Bewilligungen neu geregelt.

Der Bundesrat hat dazu die Ausführungsbestimmungen in mehreren Verordnungen grundlegend überarbeitet. Die neue Struktur orientiert sich stärker an den Prozessen im Bereich Transplantation. Zudem wurden die Detailregelungen für mehrere Datenbanken vereinheitlicht. Der Bundesrat hat die entsprechenden Neuerungen an seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt.

Vigilanzsystem erhöht Sicherheit

Das neue Vigilanzsystem im Bereich der Transplantationen umfasst eine Meldepflicht für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse bei der Transplantation von Organen und Geweben. Damit können die Qualität besser überwacht und das Risiko für die Übertragung von Krankheiten bei einer Transplantation weiter gesenkt werden.

In einem neuen elektronischen System, das 2027 bereitstehen soll, sollen alle Meldungen zu Organen und Geweben zentral erfasst und bearbeitet werden. Eine neu zu schaffende Vigilanzstelle, angesiedelt bei Swisstransplant, prüft die eingegangenen Meldungen, formuliert Empfehlungen und leitet in Zusammenarbeit mit den meldenden Institutionen Massnahmen ein. Bei den meldepflichtigen Institutionen handelt es sich in erster Linie um Spitäler, welche im Bereich Transplantationsmedizin tätig sind. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Vigilanz auch im Bereich der Blut-Stammzellen eingeführt werden.

Neue Bewilligungspflichten

Neu brauchen auch jene Institutionen eine Bewilligung, die Gewebe und Zellen lagern, die später der spendenden Person selbst transplantiert werden sollen (autologe Transplantation). Dies betrifft insbesondere die Lagerung von Blut-Stammzellen, Fettgewebe und gewissen Knochen.

Verweis auf die Richtlinien zur Todesfeststellung

Die Transplantationsverordnung verweist bezüglich der Todesfeststellung vor einer Organspende weiterhin auf die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW. Die SAMW hat diese Richtlinien überarbeitet und führt dazu nun eine öffentliche Konsultation durch. Diese läuft gleichzeitig wie die Vernehmlassung zu den Verordnungen des Bundesrates.

Mehrere Verordnungen

Von den Anpassungen sind mehrere Verordnungen zum Transplantationsgesetz betroffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 10. Oktober 2025.

Weitere Informationen

Vernehmlassungsunterlagen

Online-Tool zur Erfassung der Stellungnahme

Vernehmlassungsunterlagen SAMW