Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
Bern, 28.07.2025 — Der Gemischte Ausschuss des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 25. Juli 2025 die Übernahme mehrerer Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie dienen dazu, in der europäischen Zivilluftfahrt ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten. Im Umweltschutz schaffen sie gleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 genehmigt. Die neuen Bestimmungen bezüglich Sicherheit und Flugverkehrsmanagement treten am 1. August 2025 in Kraft, jene im Umweltbereich am 1. Januar 2026.
Der Gemischte Ausschuss des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU beschloss mehrere EU-Verordnungen in das Abkommen aufzunehmen. Sie betreffen die Flug- und Luftsicherheit, das Flugverkehrsmanagement sowie den Umweltschutz.
Angepasste Vorschriften in Flug- und Luftsicherheit
In der Flugsicherheit weitet eine Verordnung den Geltungsbereich von Vorschriften über absturzsichere Kraftstoffsysteme bei Helikoptern aus. Zudem werden Vorschriften zur Informationspflicht über den Brandschutz im Frachtraum von Flugzeugen und Helikoptern in das Abkommen integriert. Das Ziel: Das Risiko tödlicher Unfälle zu verringern und die Sicherheit des Betriebs von mit gefährlichen Gütern beladenen Luftfahrzeugen zu erhöhen.
Eine andere Verordnung betrifft die neue Privatpilotenlizenz für Tragschrauber. Sie legt fest, welche Anforderungen die Pilotinnen und Piloten erfüllen müssen – zum Beispiel das Mindestalter oder die Flugerfahrung.
Um die Sicherheit in der Luft zu erhöhen, sieht eine weitere Verordnung Anpassungen der Massnahmen in der Luftfracht und -post sowie in der Zertifizierung des Sicherheitspersonals an Flughäfen vor.
Gleich lange Spiesse bei Klimamassnahmen
Am 1. Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Kraft. Dieses enthält auch Massnahmen, um den Ausstoss von Treibhausgas der Luftfahrt zu reduzieren. Zentral sind dabei die erneuerbaren Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Das Schweizer Parlament hat beschlossen, in der Schweiz gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Fluggesellschaften, Flugtreibstoffanbieter und Flughäfen wie in der EU zu schaffen. Darum übernimmt die Schweiz nun die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation. Diese sieht harmonisierte Vorschriften für die Bereitstellung und den Einsatz von SAF in der EU vor. ReFuelEU Aviation verpflichtet die Anbieter von Flugtreibstoff, den Markt mit Treibstoffen mit einem Mindestanteil an SAF zu versorgen. Neben der Beimischpflicht enthält die Verordnung Betankungsvorschriften für Luftfahrzeugbetreiber. Die Flughäfen müssen den Zugang zu SAF erleichtern, um deren Nutzung zu fördern. Die CO2-Verordnung regelt den Geltungsbereich dieser Beimischpflicht; in der Schweiz sind lediglich die Landesflughäfen Zürich und Genf davon betroffen. Die Bestimmungen sind in der Schweiz per 1. Januar 2026 anwendbar.
Eine weitere EU-Verordnung konkretisiert die freiwillige Angabe von Emissionen auf Flugangeboten. Die Schweiz führt diese Angaben gemäss CO2-Gesetz ab dem 1. Januar 2026 ein.
EU-Bestimmungen für die Schweizer Luftfahrt
Seit 2002 verbindet die Schweiz und die EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen: das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr. Neue, von der EU-Kommission verabschiedete Erlasse werden vom zuständigen gemischten Ausschuss Schweiz-EU regelmässig in den Anhang des Luftverkehrsabkommens übernommen. Für die Schweiz unterzeichnet Christian Hegner, Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), den Beschluss des Gemischten Luftverkehrsausschusses, nachdem der Bundesrat vorgängig die Übernahme der Bestimmungen genehmigt hat.
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