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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. August 2025

BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz bei 1.25% zu belassen

Bern, 26.08.2025 — Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2026 bei 1.25% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.