Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe soll weiterentwickelt werden
Bern, 14.2.2024 - Ab 2031 soll die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auch für elektrisch angetriebene Lastwagen gelten. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass die LSVA weiterhin die durch den Schwerverkehr verursachten Kosten deckt und der Gütertransport per Bahn gefördert wird. Um die Modernisierung der Lastwagenflotte nicht zu bremsen, sieht der Bundesrat Fördermassnahmen für elektrisch angetriebene Lastwagen vor. An seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 hat er die Vernehmlassung dazu eröffnet.