Zustellung an Wochenenden und Feiertagen mit "A-Post Plus": Frist soll später beginnen
Bern, 14.2.2024 - Die Zustellung von fristauslösenden Postsendungen am Samstag soll nicht zu rechtlichen Nachteilen für die Empfängerinnen und Empfänger führen. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat eine neue Regelung für die Zustellung an Wochenenden im ganzen Bundesrecht vor: Fristauslösende Sendungen sollen erst am nächsten Werktag als erfolgt gelten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 die Vernehmlassung eröffnet. Damit erfüllt er die Motion 22.3381 "Harmonisierung der Fristenberechnung" der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N).