Vernehmlassung zu neuen Vorgaben für systemrelevante Stromversorgungsunternehmen
Bern, 8.3.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 die Vernehmlassung zu einer Revision des Stromversorgungsgesetzes eröffnet. Es geht dabei um neue Vorgaben an systemrelevante Stromversorgungsunternehmen. Sie sollen die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen, die von diesen Unternehmen ausgehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juni 2024.