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Veröffentlicht am 15. März 2024

Grenzüberschreitende Zivilprozesse: Erleichterter Einsatz elektronischer Kommunikation

Bern, 15.3.2024 - Wer von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnimmt, soll künftig ohne behördliche Genehmigung per Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2024 die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten Änderung der Rechtsgrundlagen zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.