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Veröffentlicht am 25. März 2024

Information e-dec - Strassenfahrzeuge Kapitel 87

Bern, 25.3.2024 - . Per 1. April 2024 ergeben sich für die Zollanmeldung von Strassenfahrzeugen des Kapitels 87 verschiedene Anpassungen. Die Befreiung von der Automobilsteuer wird neu nicht mehr über spezifische Schlüssel (Steuerungselement), sondern über einen neuen Zusatzabgabenschlüssel gesteuert. Hinzu kommen Anpassungen im Hinblick auf die anstehenden Automatisierungsvorhaben.