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Veröffentlicht am 10. April 2024

Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlicher Stellung haben bereits Zugang zur ALV

Bern, 10.4.2024 - Arbeitnehmer in arbeitgeberähnliche Stellung haben bereits heute im Falle von Arbeitslosigkeit Zugang zu Arbeitslosenentschädigung. Der Bundesrat hat am 10. April seine Stellungnahme zu einem Bericht der nationalrätlichen SGK verabschiedet. Mit der Vorlage der nationalrätlichen SGK würde die ALV unternehmerische Risiken abfedern, was nicht Sinn und Zweck der ALV sei, schreibt der Bundesrat.