Bankenstabilität: Bundesrat will Lücken in der Too-Big-To-Fail-Regulierung schliessen
Bern, 10.4.2024 - Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments hat der Bundesrat eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat er den entsprechenden Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet. Die umfassende Analyse der Krise der Credit Suisse zeigt, dass das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv weiterentwickelt und gestärkt werden muss, um die Risiken für die Volkswirtschaft, den Staat und die Steuerzahlenden zu reduzieren. Der Bundesrat schlägt hierzu ein breites Massnahmenpaket vor. Bei dessen Umsetzung sollen auch die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) berücksichtigt werden.