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Veröffentlicht am 8. Mai 2024

Ergänzungsleistungen: Bundesrat will betreutes Wohnen fördern

Bern, 8.5.2024 - Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig bestimmte Betreuungsleistungen, die das selbständige Wohnen ermöglichen, in den Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden. An seiner Sitzung vom 8. Mai 2024 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten. Der Anspruch auf die EL-Leistungen wird auf IV-Rentnerinnen und -Rentner mit EL ausgeweitet, und die Leistungen werden als vorschüssig ausbezahlte Pauschale ausgestaltet.