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Veröffentlicht am 15. Mai 2024

Bundesrat anerkennt Bedürfnis nach "Stalking"-Tatbestand

Bern, 15.5.2024 - Im Strafgesetzbuch (StGB) soll ein eigenständiger Tatbestand der Nachstellung (oft als "Stalking" bezeichnet) eingeführt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat einen entsprechenden Entwurf erarbeitet. In seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2024 anerkennt der Bundesrat das Bedürfnis, Nachstellung explizit unter Strafe zu stellen. Er warnt jedoch vor zu hohen Erwartungen an den neuen Tatbestand.