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Veröffentlicht am 28. Mai 2024

Sozialversicherungsabkommen mit Argentinien unterzeichnet

Bern, 28.5.2024 - Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Argentinien wurde am 27. Mai 2024 in Buenos Aires unterzeichnet. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten in der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge und regelt insbesondere die Auszahlung von Renten ins Ausland.