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Veröffentlicht am 7. Juni 2024

Erwachsenenschutzrecht: positive Rückmeldungen in der Vernehmlassung

Bern, 7.6.2024 - Die Vorschläge für eine punktuelle Verbesserung des Erwachsenenschutzrechts werden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat die Stellungnahmen zum Vorentwurf für entsprechende Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) zur Kenntnis genommen. Im Zentrum der Massnahmen stehen die Stärkung der Familiensolidarität und die Selbstbestimmung der Betroffenen. Das EJPD wird bis Mitte 2025 eine Botschaft ausarbeiten.