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Veröffentlicht am 19. Juni 2024

Neue Rechtsgrundlage für Krisenvorsorge im Verkehr

Bern, 19.6.2024 - Bei der Bewältigung einer Krisensituation spielt der Verkehr eine wichtige Rolle. Aufgrund der Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie und der Vorbereitung auf eine mögliche Strommangellage hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 entschieden, eine neue Verordnung zu schaffen. Diese ermöglicht eine noch bessere Koordination der Akteure und einen möglichst effizienten Einsatz aller Verkehrsträger. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.