Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
Bern, 19.6.2024 - Der Bundesrat hat am 19. Juni 2024 beschlossen, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2025.