Der Bundesrat bestätigt Umsetzung des finalen Basel III Standards per 1. Januar 2025
Bern, 26.6.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 Kenntnis genommen von der internationalen Umsetzung des Basel III Standards für Banken. Die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV), mit welcher der Standard in Schweizer Recht überführt wird, tritt wie vorgesehen per 1. Januar 2025 in Kraft.