Der Bundesrat will die Praxis der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte von PEP gesetzlich verankern
Bern, 26.6.2024 - Der Bundesrat will Gesetzesänderungen vorschlagen, um die in den letzten 20 Jahren entwickelte Praxis im Bereich der Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte von ausländischen politisch exponierten Personen (PEP) gesetzlich zu verankern. In seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 verabschiedete der Bundesrat den Bericht zur Erfüllung des Postulats der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) vom 4. April 2019. Das Postulat hatte ihn beauftragt, die Harmonisierung der Gesetzgebung in diesem Bereich zu prüfen.