Vernehmlassungseröffnung: Parlamentarische Kommissionen
Bern, 28.6.2024 - Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) Das Modell sieht vor, dass die – hauptsächlich westlichen – Länder, die Schweizer Kriegsmaterial erworben haben, dieses fünf Jahre nach Unterzeichnung der Nichtwiederausfuhrerklärung in Drittstaaten exportieren dürfen. Dabei sind allerdings bestimmte völker- und menschenrechtliche Vorgaben einzuhalten. Der Entwurf bewegt sich im vom Neutralitätsrecht vorgegebenen Rahmen. Datum der Eröffnung: 28. Juni 2024 Vernehmlassungsfrist: 21. Oktober 2024