Information zur Änderung und Ergänzung der Richtlinie R-120-2 Grenzüberschreitender Verkehr mit Alkohol
Bern, 1.7.2024 - Die Richtlinie 120-2 wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Das Dokument weist Neuerungen in den Bereichen Steuerpflicht (Kapitel 4) und besondere Ausführungsbestimmungen (Kapitel 5) auf. Neben einem Einstufungsschema für die unabhängige Prüfung des Spirituosensteuersatzes (Ziffer 4.5.4) wurden auch die Instruktionen für das Vorgehen bei Berichtigung der Einfuhrzollanmeldung beispielsweise bei versäumter Beantragung der Steueraussetzung oder bei Korrekturen der eingeführten Liter Alkohol konkretisiert (Kapitel 5). Weiter folgten redaktionelle Anpassungen und Präzisierungen.