Haftung für gefährliche Hunde verschärfen; Bundesrat lässt Teilrevision des Obligationenrechts ausarbeiten
Bern, 17.1.2007 - Halter gefährlicher Hunde sollen in Zukunft schärfer für Schäden ihrer Tiere haften. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine verschärfte Haftung zu einem besseren Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden beiträgt. Er hat deshalb am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Teilrevision des Obligationenrechts auszuarbeiten.