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Veröffentlicht am 21. August 2024

Der Bundesrat berücksichtigt Vernehmlassungsergebnisse zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

Bern, 21.8.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben Kenntnis genommen. Die mehrheitlich begrüsste Vorlage sieht vor, dass sich Grundeigentümerinnen und -eigentümer bei einem Erdbeben an den Kosten zur Deckung von Gebäudeschäden beteiligen sollen. Der Bundesrat will auf die Kritik der Kantone in der Vernehmlassung eingehen und darauf verzichten, eine zusätzliche Bundeskompetenz zum Schutz von Personen und Sachwerten im Fall eines Erdbebens in der Verfassung zu verankern.