Übergangslösung für die Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer
Bern, 21.8.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. August 2024 einer zeitlich befristeten Verlängerung der Sonderregelungen für Too-big-to-fail-Instrumente bei der Verrechnungssteuer (TBTF-Instrumente) bis zum 31. Dezember 2031 zugestimmt. Damit wird sichergestellt, dass die Banken weiterhin zu wettbewerbsfähigen Bedingungen Eigenmittel aus der Schweiz heraus beschaffen können. Dies trägt zur Finanzstabilität bei. Die Befristung stellt zugleich sicher, dass der Gesetzgeber eine abschliessende Regelung im Rahmen des gesamten TBTF-Massnahmenpakets vornehmen kann.