BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz bei 1.25% zu belassen
Bern, 2.9.2024 - Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat den Mindestzinssatz bei 1.25% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.