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Veröffentlicht am 4. September 2024

Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen gilt für die Schweiz ab dem 1. Januar 2025

Bern, 4.9.2024 - Der Bundesrat setzt die Änderung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft. Das hat er an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen. Hintergrund ist die Umsetzung des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen. Dieses regelt die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen, die Zuständigkeit von vereinbarten Gerichten bei internationalen Handelsstreitigkeiten sowie die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen. Mit dem Beitritt gewinnt die Schweiz Rechtssicherheit und stärkt den Wirtschaftsstandort.