Die Suva kann sich künftig finanziell an der Entschädigung von Asbestopfern beteiligen
Bern, 13.9.2024 - Die Suva darf die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) künftig finanziell unterstützen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. September 2024 die Botschaft zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) verabschiedet. Damit kann sich die Suva an der Entschädigung der Opfer von asbestbedingten Erkrankungen, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, finanziell beteiligen.