Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilverfahren ab dem 1. Januar 2025
Bern, 16.10.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur "Verordnung über den Einsatz von elektronischen Mitteln zur Ton- und Bildübertragung in Zivilverfahren" zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Stellungnahmen hat er insbesondere die Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz verschärft. Der Bundesrat setzt die Verordnung auf den 1. Januar 2025 in Kraft.