Die Regelung der elterlichen Sorge soll im Einwohnerregister ersichtlich sein
Bern, 27.11.2024 - Die Information über die elterliche Sorge muss für Behörden einfach zugänglich sein und soll daher künftig in den Einwohnerregistern aufgeführt werden. An seiner Sitzung vom 27. November 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage beschlossen. Unter anderem sollen Mitteilungspflichten für Zivilstandsämter, Zivilgerichte oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden gesetzlich verankert werden.