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Veröffentlicht am 27. November 2024

Im Strahlenschutzgesetz wird das Verursacherprinzip präzisiert

Bern, 27.11.2024 - Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG) muss präzisiert werden. Dies vor allem, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. So sollen die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) per Gesetz verpflichtet werden, die Kosten für die Verteilung von Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk zu übernehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.11.2024 die entsprechende Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.