Covid-19-Härtefallhilfen: Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen gelten nicht mehr als Verstösse
Bern, 27.11.2024 - Unternehmen, die eine Covid-19-Härtefallunterstützung erhalten haben, dürfen während vier Jahren keine Dividenden ausschütten. Mit der Annahme der Motion 23.3842 Gapany hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, Liquidationsdividenden von diesem Verbot auszunehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, die Motion so umzusetzen, dass auf Bundesebene sämtliche Liquidationsdividenden bei Einzelunternehmen nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot gelten.