Sanktionen: Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Bern, 29.11.2024 - Am 29. November 2024 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein Formular veröffentlicht, welches für Gesuche um Freigabe gesperrter Vermögenswerte und/oder wirtschaftlicher Ressourcen nach Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) auszufüllen ist. Das Formular, alle benötigten Angaben sowie die Anforderungen, welche für Gesuche nach Artikel 15 Absatz 5 der Verordnung zu erfüllen sind, sind auf der Website des SECO betreffend Ausnahmegesuche zu finden.