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Veröffentlicht am 17. Dezember 2024

Aufbewahrung amtlicher Dokumente: Gewissenhafte Anwendung ist zentral

Bern, 17.12.2024 - Die gesetzlichen Vorgaben für die korrekte Aufbewahrung von amtlichen Dokumenten sind ausreichend. Entscheidend für die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Handelns der Bundesverwaltung ist, dass sie die Vorgaben gewissenhaft anwendet. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 verabschiedet hat.