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Veröffentlicht am 16. Dezember 2024

Neue Publikation: Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen

Bern, 16.12.2024 - Der grenzüberschreitende Verkehr mit Abfällen ist im Basler Übereinkommen und im OECD-Ratsbeschluss geregelt. Da die Schweiz das Basler Übereinkommen ratifiziert hat und Mitglied der OECD ist, sind die betreffenden Bestimmungen auch für die Schweiz gültig. Diese Mitteilung richtet sich an Exporteure und Importeure von Abfällen und beschreibt die internationalen und innerstaatlichen Vorschriften zum grenzüberschreitenden Verkehr. Sie konkretisiert unbestimmter Rechtsbegriffe und erläutert insbesondere die Voraussetzungen und das Vorgehen für die Ausfuhrbewilligung und die Zustimmung für die Einfuhr.