Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran soll angepasst werden
Bern, 18.12.2024 - Für Iranerinnen und Iraner, die in der Schweiz leben, soll im Personen-, Familien- und Erbrecht künftig grundsätzlich schweizerisches Recht gelten. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, das Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran entsprechend anzupassen. Die Vereinbarung wurde heute in Teheran unterzeichnet.