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Veröffentlicht am 20. Dezember 2024

Bundesrat genehmigt Schengenweiterentwicklung bezüglich Bulgarien und Rumänien

Bern, 20.12.2024 - Der Rat der Europäischen Union (EU) hat die vollständige Anwendung des Schengenbesitzstandes auf Bulgarien und Rumänien beschlossen. Damit erfolgt auch die Aufhebung der Landbinnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien. Die Luft- und Seebinnengrenzen hatte die EU bereits letztes Jahr aufgehoben. An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat den Notenaustausch zur Übernahme des Beschlusses genehmigt. Für die Schweiz hat diese Aufhebung jedoch keinen direkten Einfluss.