Neue Vorgaben im Tierschutzbereich verbessern das Tierwohl
Bern, 20.12.2024 - Ab dem 1. Februar 2025 gelten in der Schweiz neue Anforderungen im Tierschutzbereich. So ist die gewerbsmässige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Weiter führen Anpassungen in den Bereichen Nutztiere und Tier-versuche zu einer Verbesserung des Tierwohls. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) am 20. Dezember 2024 verabschiedet.