Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sowie Verstärkung der flankierenden Massnahmen ab 1. April in Kraft
Bern, 28.3.2006 - Die kontrollierte Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten sowie die Verstärkung der flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping treten am 01.04.2006 in Kraft. Das Inkrafttreten erfolgt nach der Zustimmung des Schweizer Volkes in der Abstimmung vom 25.09.2005.