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Veröffentlicht am 29. Januar 2025

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bern, 29.1.2025 - Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) Mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) vom 22. März 2019 wurde auch Artikel 2 des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geändert. Der neue Absatz 2 ermächtigt den Bundesrat, die Kategorien von Mitwirkungspflichtigen näher zu umschreiben, insbesondere jene nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b, c und e BÜPF. Dies erfolgt im Rahmen der vorliegenden Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF). Datum der Eröffnung: 29. Januar 2025 Vernehmlassungsfrist: 6. Mai 2025