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Veröffentlicht am 12. Februar 2025

Unverjährbarkeit von Mord: Bundesrat nimmt Vorschlag der RK-S zur Kenntnis

Bern, 12.2.2025 - Nach Ansicht einer knappen Mehrheit der Rechtskommission des Ständerates (RK-S) soll der Mord als besonders schwere Straftat nicht mehr verjähren. Sie schlägt deshalb eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG) vor. Der Bundesrat nimmt an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 zu einem entsprechenden Vorschlag der RK-S Stellung.