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Veröffentlicht am 7. März 2025

Zwischenbilanz zeigt: Analyse zur Lohngleichheit wird ungenügend durchgeführt

Bern, 7.3.2025 - Mehr als die Hälfte der Unternehmen erfüllt ihre Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse nicht. Dies zeigt ein Bericht des Bundesamts für Justiz (BJ), den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 zur Kenntnis genommen hat. Er will deshalb das Gleichstellungsgesetz (GlG) bereits bis Ende 2027 auf seine Wirksamkeit überprüfen.