Präzisere Regelung für die Änderung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzonen
Bern, 29.5.2002 - Die Raumplanungsverordnung (RPV) soll präziser regeln, in welchem Ausmass bestehende Gebäude ausserhalb der Bauzonen verändert und umgestaltet werden dürfen. Der Bundesrat hat heute das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, einen entsprechenden Revisionsentwurf in die Vernehmlassung zu schicken.