Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr - Weisungen zur Feststellung erlassen
Bern, 9.9.2004 - Vier Monate vor dem Inkrafttreten der verschärften Massnahmen betreffend Fahren unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss sind die nötigen Verfahren zur Feststellung der Fahrunfähigkeit festgelegt und entsprechende Weisungen an die Behörden erlassen worden.