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Veröffentlicht am 9. September 2004

Fahrunfähigkeit im Strassenverkehr - Weisungen zur Feststellung erlassen

Bern, 9.9.2004 - Vier Monate vor dem Inkrafttreten der verschärften Massnahmen betreffend Fahren unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss sind die nötigen Verfahren zur Feststellung der Fahrunfähigkeit festgelegt und entsprechende Weisungen an die Behörden erlassen worden.