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Veröffentlicht am 27. August 2004

Wohnsitzstaat ist massgebend zum Erwerb des Führerausweise

Bern, 27.8.2004 - Wer in der Schweiz wohnt und im Ausland einen Führerausweis erwirbt, macht sich strafbar, wenn er ihn in der Schweiz benutzt, ohne mindestens ein Jahr lang im Ausland gewohnt zu haben.