Wohnsitzstaat ist massgebend zum Erwerb des Führerausweise
Bern, 27.8.2004 - Wer in der Schweiz wohnt und im Ausland einen Führerausweis erwirbt, macht sich strafbar, wenn er ihn in der Schweiz benutzt, ohne mindestens ein Jahr lang im Ausland gewohnt zu haben.