Revision des Aktienrechts wird grundsätzlich gutgeheissen - Bundesrat nimmt von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis
Bern, 14.2.2007 - Die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts ist in der Vernehmlassung grundsätzlich gutgeheissen worden. Verschiedene Vorschläge wurden allerdings kontrovers aufgenommen. Der Bundesrat hat am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt, bis Ende Jahr eine Botschaft auszuarbeiten.