Genetische Untersuchungen beim Menschen gesetzlich geregelt
Bern, 14.2.2007 - Der Bundesrat setzt auf den 1. April 2007 das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen zusammen mit zwei Verordnungen in Kraft. Gesetz und Verordnungen regeln die wesentlichen Aspekte der Durchführung genetischer Untersuchungen beim Menschen mit dem Ziel, die Menschenwürde zu schützen, Missbräuche zu verhindern und die Qualität der Untersuchungen sicherzustellen. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnungen, setzt der Bundesrat auf den 1. April 2007 die Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen ein.