Infos zum Freilandhaltungsverbot unter www.bvet.admin.ch
Bern, 25.10.2005 - Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Emus – für diese Vogelarten gilt ab heute das Freilandhaltungsverbot. Zudem müssen die Haltenden sich bis in einer Woche registriert haben. Viele Informationen dazu und zur Vogelgrippe allgemein finden sich auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen unter www.bvet.admin.ch.