Erhebung zum Freiheitsentzug – Untersuchungshaft: Unterschiedliche kantonale Anordnungen
Neuchâtel, 27.2.2007 - Neuchâtel, 27.02.2007 (BFS) – Am 6. September 2006 waren 5888 Personen in Schweizer Gefängnissen inhaftiert. Ein Drittel von ihnen befand sich in Untersuchungshaft. 80 Prozent der Untersuchungshäftlinge waren ausländischer Nationalität, davon besassen 55 Prozent keine Aufenthaltsbewilligung. Dieser Anteil hat seit 2004 zugenommen, während der Anteil der Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung zurückgegangen ist. Besonders häufig wurde die Untersuchungshaft in den Kantonen Basel-Stadt, Genf und Zürich (in 33% der Verurteilungen) angeordnet, dort ist auch die mediane Aufenthaltsdauer verhältnismässig kurz (2 Tage). In diesen Kantonen betrafen 2005 die Verurteilungen mit einer angerechneten Untersuchungshaft von höchstens 2 Tagen in 83 Prozent der Fälle Ausländer. Über die Hälfte dieser ausländischen Personen wurde wegen Verstössen gegen das Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG) verurteilt. Dies geht aus der neusten Erhebung zum Freiheitsentzug des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.