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Veröffentlicht am 1. März 2007

Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf bei der Umsetzung von Motionen des Parlaments

Bern, 1.3.2007 - Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats möchte gemäss ihrem Bericht vom 12. Januar 2007 dem parlamentarischen Motionsrecht mehr Nachachtung verschaffen. Dazu sollen die Berichterstattungs- und die Begründungspflichten des Bundesrates verschärft werden, falls dieser eine angenommene Motion ausnahmsweise nicht erfüllen will.