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Veröffentlicht am 28. März 2007

BVG: Regelungen beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung werden geklärt

Bern, 28.3.2007 - Der Bundesrat setzt auf den 1. Mai 2007 eine Änderung des BVG in Kraft, mit der verschiedene Fragen des Wechsels der Vorsorgeeinrichtung geklärt werden. Die neuen Bestimmungen stellen zum einen sicher, dass beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber für die Rentnerinnen und Rentner kein vertragsloser Zustand entsteht. Zum anderen wird ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei wesentlichen Änderungen des Anschluss- und Versicherungsvertrags eingeführt.