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Veröffentlicht am 28. März 2007

Handelsregisterverordnung wird total revidiert; Bundesrat schickt Vorentwurf in die Vernehmlassung

Bern, 28.3.2007 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausführungsbestimmungen zur Neuregelung des GmbH-Rechts und zur Neuordnung der Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Der umfassende Anpassungsbedarf erfordert eine Totalrevision der aus dem Jahr 1937 stammenden Handelsregisterverordnung. Das neue Recht wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten.